DSH - Zweitschrift

Bitte beachten Sie, dass Sie für die Erstellung einer Zweitschrift von Ihrem DSH-Zeugnis eine Gebühr* in Höhe von 22,50 € zahlen müssen.

*Tarifnummer 1.4.3 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO) in Verbindung mit § 1 (4) AllGO.

 

Die Ausstellung und der Versand der Zweitschrift per Post erfolgen erst nach Geldeingang auf dem Konto der TU Clausthal.


Die Gebühr von 22,50 Euro überweisen Sie bitte auf folgendes Konto:
Empfänger: TU Clausthal (IZC)
Bank: NORD/LB
IBAN: DE55250500000152000238
Swift/BIC Code: NOLADE2H
Verwendungszweck: Kostenstelle 3003 0350, Vorname, Nachname, Geburtsdatum (WICHTIG!)

Felder mit Sternchen(*) sind erforderlich

DSH-Zweitschrift Formular

Formulare
Hiermit bestätige ich, dass ich für die Erstellung einer Zweitschrift meines DSH-Zeugnisses eine Gebühr* in Höhe von 22,50 € auf das folgende Konto überwiesen habe.

Tarifnummer 1.4.3 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO) in Verbindung mit § 1 (4) AllGO.