DSH - Zweitschrift
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Erstellung einer Zweitschrift von Ihrem DSH-Zeugnis eine Gebühr* in Höhe von 22,50 € zahlen müssen.
*Tarifnummer 1.4.3 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO) in Verbindung mit § 1 (4) AllGO.
Die Ausstellung und der Versand der Zweitschrift per Post erfolgen erst nach Geldeingang auf dem Konto der TU Clausthal.
Die Gebühr von 22,50 Euro überweisen Sie bitte auf folgendes Konto:
Empfänger: TU Clausthal (IZC)
Bank: NORD/LB
IBAN: DE55250500000152000238
Swift/BIC Code: NOLADE2H
Verwendungszweck: Kostenstelle 3003 0350, Vorname, Nachname, Geburtsdatum (WICHTIG!)
Felder mit Sternchen(*) sind erforderlich