Fördersätze STA

Die finanzielle Förderung von Erasmus-Mobilitäten zu Unterrichtszwecken oder zur Fort- und Weiterbildung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“).

Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen. Ab dem Projektjahr 2024 gelten für Deutschland folgende feste Tagessätze für vier Ländergruppen bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 % der genannten Tagessätze:

Gruppe 1: 180 Euro am Tag für Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden.

Gruppe 2: 160 Euro am Tag für Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern.

Gruppe 3: 140 Euro am Tag für Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn.

Die Förderung kann allerdings auch sog. „Zero Grant“-Zeiten umfassen.Dies sind Aufenthaltstage ohne finanziellen Erasmus+ Zuschuss aber mit Erasmus-Status.

Bezüglich Ihres Auslandsvorhabens werden Sie hierüber vom IZC genauer informiert. Zu den Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument (Distance Calculator) ermittelt werden.

ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de

0 km - 99 km mit 28 EUR                       56 EUR Green Travel
100 km - 499 km mit 211 EUR             285 EUR Green Travel
500 km - 1.999 km mit 309 EUR           417 EUR Green Travel
2.000 km - 2.999 km mit 395 EUR        535 EUR Green Travel
3.000 km - 3.999 km mit 580 EUR        785 EUR Green Travel
4.000 km - 7.999 km mit 1.188 EUR    
8.000 km und mehr mit 1.735 EUR

Der aus der Tabelle mit dieser einfachen Distanz ermittelte Stückkostenbeitrag bezieht sich auf die gesamte Fahrt (Hin- und Rückfahrt)

Bettina Sekler

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