Visum
Bitte prüfen Sie anhand der Internetseiten des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland ob Sie ein Visum für Ihren Aufenthalt benötigen. Bedenken Sie bitte, dass die Bearbeitung eines Visumsantrags sehr viel Zeit in Anspruch nehmen kann.
Generell richtet sich die Notwendigkeit eines Visums nach:
- Ihrer Staatsangehörigkeit
- Der Dauer Ihres Aufenthaltes
- dem Grund Ihres Aufenthaltes
Wenn Sie an der Universität Clausthal studieren oder einen Sprachkurs absolvieren möchten, reisen Sie bitte nicht mit einem Touristenvisum ein, sondern erkundigen Sie sich nach den entsprechenden Visumskategorien.
Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedsländer der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz können ohne Visum nach Deutschland einreisen. Sie benötigen lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Ein Visum beantragen Sie bei der Deutschen Botschaft oder dem Deutschen Konsulat in Ihrem Heimatland. Kontaktadressen der zuständigen Botschaften und Konsulate finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.
Bitte beachten Sie, dass Ihnen das Internationale Zentrum keine Fragen zu Visumsangelegenheiten beantworten kann. Wenden Sie sich mit allen Fragen direkt an die für Sie zuständige Deutsche Botschaft oder Ausländerbehörde. Die TU Clausthal kann den Prozess der Visumsbearbeitung nicht beeinflussen oder beschleunigen.
Um ein Visum zu bekommen, müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihr Studium finanziell bewältigen können. Den Nachweis können Sie zum Beispiel in Form von Einkommensnachweisen der Eltern, einem Sicherheitsbetrag auf einem Sperrkonto, einer Bankbürgschaft oder einem anerkannten Stipendium nachweisen. Erkundigen Sie sich bitte bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Land über die Bedingungen.
Viele internationale Studierende nutzen ein Sperrkonto, um ihre Finanzen nachzuweisen. Der darauf überwiesene Geldbetrag wird bis zur Einreise gesperrt. Wichtig ist, die Unterlagen dafür frühzeitig anzufordern. Die ausgefüllten Formulare müssen mitsamt einer Kopie des Reisepasses in der deutschen Auslandsvertretung Ihres Landes beglaubigt werden. Erst dann kann das Konto gegen eine Gebühr beantragt werden. Nach der Ankunft in Deutschland erhalten Sie eine EC-Karte, mit der Sie das Geld abheben können.
Beispiele für Anbieter von Sperrkonten finden Sie auf der rechten Seite unter "Links". Natürlich gibt es noch viele weitere Anbieter von Sperrkonten. Bitte erkundigen Sie sich selbstständig, welcher Anbieter für Sie am Besten geeignet ist.