Rundfunk anmelden
Seit Januar 2013 gilt für Bürgerinnen und Bürger der Rundfunkbeitrag (früher GEZ-Gebühr).
Wer sich länger als drei Monate in Deutschland aufhält, und ein Rundfunk- und/oder Fernsehgerät oder einen internetfähigen PC besitzt, muss dies anmelden und Gebühren für das öffentlich-rechtliche Rundfunk- und Fernsehprogramm bei der AZDBS (ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice) bezahlen. Für das neue Finanzierungsmodell des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gilt eine einfache Regel:
- Pro Wohnung ist ein Beitrag zu zahlen – egal wie viele Menschen dort leben und welche Rundfunkgeräte sie haben.
- Der neue Beitrag deckt alle Angebote ab - es wird nicht mehr zwischen Radio, Fernseher und Computer unterschieden.
Formulare für die An- und Abmeldung sind online erhältlich (siehe Links).